Abmahnung via E-Mail möglich
LG Hamburg hat entschieden das eine Abmahnung via E-Mail möglich ist. Das Risiko das die Mail in der Firewall oder ähnlichem verloren geht liegt beim Empfänger.
Krankes Deutschland.
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LG Hamburg: Abmahnung per Email möglich
Nachdem der Kläger eine einstweilige Verfügung gegen die Beklagte erwirken konnte, stritten die Parteien über die Kosten des Verfahrens. Im Rahmen dieser Auseinandersetzung entschied das Landgericht Hamburg, dass die von einer Firewall abgefangene Email als „zugegangen” zu beurteilen sei und das Risiko, dass die Email verloren gegangen sei, bei dem Abgemahnten läge. Probleme, dass die Abmahnung lediglich per Email versandt worden war, sah das Gericht insofern nicht.
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