Wem gehören die Social Networks Kontakte?
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Pflicht zur Herausgabe des XING Accounts bei Arbeitsplatzwechsel ?
„Gehören“ die beruflich veranlassten Kontakte in Social Networks dem Arbeitgeber ?
Was aber gilt im Bereich von Sozialen Netzwerken ?
Dafür sind verschiedene Parameter maßgeblich:
• Wer zahlt?
• Welcher Name?
• Welche Email-Anschrift?
• Welche Adresse?
• Welcher Charakter?
Danach sind dann verschiedene Varianten denkbar.
Nutzung der Sozialen Medien während der Arbeitszeit?
Wer darf die Kontakte künftig nutzen? Read more at www.rechtzweinull.de


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1 month ago